13.2.1978: Der erste Bundesbeauftragte für Datenschutz
Der Bundesbeauftragte für Datenschutz (BfD). wird vom Bundestag für fünf Jahre gewählt. Er sorgt für die Einhaltung des Gesetzes und damit für die Wahrung der Privatsphäre.
Aus dem Inhalt:
[...] Die Sozialämter, Schulen, Steuerbehörden oder auch die Polizei könnten ihre Aufgaben nicht erfüllen, wenn sie nur auf die freiwillige Mitarbeit der Menschen angewiesen wären. [...]
http://www.wasistwas.de/archiv-geschichte-details/13-2-1978-der-erste-bundesbeauftragte-fuer-datenschutz.html